§ Aktuell! §

neue Regelung bei EU_FCL durch die Verordnung EU 2019-1747:

 

 Interessant für Motorflieger: Eine PPL(A)-Lizenz braucht nicht mehr in eine LAPL(A) umgeschrieben werden, sondern kann unter den erleichterten LAPL-Bedingungen benützt werden. PPL(A) umfasst also LAPL(A). Der Wortlaut der Verordnung:

FCL.205.A(a) erhält folgende Fassung:
a) Die Rechte eines Inhabers einer PPL(A) bestehen darin, ohne Vergütung als PIC oder Kopilot von Flugzeugen oder TMG im nichtgewerblichen Betrieb tätig zu sein und alle Rechte von Inhabern einer LAPL(A) auszuüben.

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Allgemeine Neuerungen/Änderungen, Hinweise (13):

(13) Sauerstoffversorgung:

Für Flüge, die länger als 30 Minuten in von 10.000 ft bis 13.000 ft verweilen, ist Sauerstoffversorgung für alle Besatzungsmitglieder erforderlich, oberhalb 13.000 ft ist grundsätzlich Sauerstoff zu nehmen. Der exakte Wortlaut der EASA-Verordnung NCO.OP.190:

... when the pilot-in-command cannot determine how the lack of oxygen might
affect all occupants on board, he/she shall ensure that:
(1) all crew members engaged in performing duties essential to the safe operation of an aircraft in flight use supplemental oxygen for any period in excess of 30 minutes when the pressure altitude in the the passenger compartment will be between 10 000 ft and 13 000ft; and
(2) all occupants use supplemental oxygen for any period that the pressure altitude in the the
passenger compartment will be above 13 000 ft.

(12)  Flugfunkfrequenzen:

Zugelassen sind nur noch Funkgeräte für den Sprechfunk mit einem Kanalabstand von 8,33 kHz.

11) TMZ-Regelung neu:

Beim Einflug in eine Transponder Mandatory Zone (Transponderplicht-Zone) wird nun ein spezifischer Squawk verlangt, der auf der ICAO-Karte am TMZ-Rand verzeichnet ist. Außerdem ist auf der ebenfalls auf der Karte angegebenen Radar-Frequenz mitzuhören und ggf. auf einen Anruf zu antworten. Selbständige Kontaktaufnahme mit dem Radarcontroller ist nicht erwünscht.

10) Die neuen SERA-Sichtflugregeln:

Luftraum F(HX) gibt es in der BRD nicht mehr. Stattdessen wurden Radio Mandatory Zones (RMZ) eingerichtet, bei denen man sich vor dem Einflug melden muss und Hörbereitschaft zu halten hat, bis man diesen Luftraum verlassen hat. Auch wenn kein Sprechfunkkontakt zustande kommt, sind Ein- und Ausflug zu melden.

9) Diese neuen europäischen Luftverkehrsregeln (SERA) sind ab Dez. 2014 in Kraft

8) Die europaweit gültigen Lizenzierungsbestimmungen (EU-FCL)  sind am 08.04.2011 in Kraft getreten. 

7) Ausübung der Schleppberechtigung:

Zehn Schleppflüge in den letzen 24 Monaten. Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzungen: Fünf Schleppflüge unter Aufsicht eines entsprechenden Fluglehrers innerhalb von 6 Monaten.

6) Flugtauglichkeit:

Die Untersuchungsintervalle für die Flugtauglichkeit wurden ab 01.07.07 neu geregelt (§24d LuftVZO): alle 60 Monate bis zur Vollendung des 40. Lebensjahrs, danach alle 24 Monate bis zur Vollendung des 50. Lebensjahrs, danach alle 12 Monate. LAPL bzw. UL-Piloten brauchen auch  nach dem 40. Lebensjahr nur alle 24 Monate ein neues Medical.

5) Beschränkungsgebiete

Achtung: Unsere Behörden haben sich neuen Schwachsinn ausgedacht: Um alle Kernkraftwerke der BRD wurden Beschränkungsgebiete gelegt, die nicht beflogen werden dürfen - nicht einmal mit Segelflugzeugen! Größe: Radius 0,8 NM und Höhe 2000ft GND. Terroristen werden darauf hingewiesen, dass die Missachtung dieser Regelung mit hohen Geldstrafen geahndet werden kann. (Anm. WK)

4) Für Nachtflüge:

Für alle Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht, die über die Umgebung des Startflugplatzes hinausführen, ist ein Flugplan aufzugeben. (§25 LuftVO vom April 2000). ... auch wenn der Nachtflug nur durch unkontrollierten Luftraum geplant ist! (WK)

Im Flugplan ist für VFR-Nachtflüge unter FLIGHT RULES (Flugregeln) nur noch ein V einzutragen. Dazu aber im Feld OTHER INFORMATION (Andere Angaben) der Eintrag: RMK/N VFR NIGHT

3) Einstellung des Höhenmessers: 

... in und unter 5000 ft MSL bzw. 2000 ft GND ... ist der Höhenmesser auf das QNH des nächstgelegenen Flugplatzes mit Flugverkehrs-Kontrollstelle einzustellen.. .. also egal ob ziviles oder militärisches QNH (WK)

2) Flugplanaufgabe:

jetzt maximal 120 Stunden (5 Tage) vor dem beabsichtigten Flug

1) Versicherungssummen:

Motorflugzeuge bis 1200 kg, Motorsegler und Segelflugzeuge mit Hilfstriebwerk: 3.000.000 €

reine Segelflugzeuge: 1.500.000 €

 

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ite


 

In eigner Sache:

Zu den PPL/GPL-Lernsystemen:

Die Programmierung und den Vertrieb meiner PPL/GPL-Lernsysteme habe ich eingestellt. Grund: Der DAeC hat die Rechte zur Veröffentlichung der Prüfungsfragen mit einem anderen Softwareproduzenten (Peters)  verkartelt, der zu Bedingungen, die für mich unakzeptabel sind, Lizenzen zur Benützung der Fragen weiter vermittelt.

Schade, die PPL-Lernsysteme waren schon seit den Ur-Windows-Zeiten die ersten aufwändig programmierten Lernsysteme auf dem Markt, die nicht nur die Prüfungsfragen, sondern auch das notwendige Hintergrundwissen bereit stellten. Bis heute waren sie bei den Flugschülern beliebt und garantierten Prüfungserfolge für Motor- und Segelflieger. Es gab viele Nachahmer, niemand hat unsere Qualität in puncto Wissensvermittlung und Lernspaß erreicht.

Die PPL-Prüfungsfragen sollten eigentlich für alle frei zur Verfügung stehen, wie das z. B. in den USA der Fall ist. Der Deutsche Aeroclub hätte das ohne weiteres ermöglichen können. Stattdessen wird eine kartellartige Monopolstellung aufgebaut, die fruchtbare Konkurrenz unterdrückt. Nebenbei bemerkt, ist es reichlich blauäugig zu glauben, dass man heute im Internet-Zeitalter irgendwelche Publikationen unter Verschluss halten kann. 

Ich betrachte es als Unverschämtheit, wenn der DAeC, der offensichtlich die Rechte an den Prüfungsfragen an sich gerissen hat, jetzt Geld für die Veröffentlichung verlangt. Der größte Teil der Fragen ist schon Jahre alt und WEDER vom DAeC erarbeitet noch GEPFLEGT worden. Ein Verband, der seinen Mitgliedern zu Dienst sein sollte, ist nicht einmal in der Lage, einen kostenlosen Beitrag zur Ausbildung seiner Flugschüler zu leisten. Pfui! 

Meine Haltung zu gewissen 'Führungskräften' des DAeC, die ich bei anderer Gelegenheit schon demonstriert habe, verstärkt sich: Ich verliere nun auch den letzten Respekt vor ihnen, sie verdienen ihn nicht. 

Soll der DAeC seine veralteten Strukturen und Oldtimer-Einstellungen pflegen, ich mache da nicht mit, und werde mich nun auf die Pflege meiner Lehrbücher konzentrieren.